1. Lieferung
1.1 Alle Artikel werden umgehend innerhalb von Deutschland ausgeliefert.
1.2 Die Lieferung erfolgt Montag bis Freitag (ausgenommen sind Sonn- und Feiertage). Nach Erteilung des Zahlungsauftrags an das überweisende Kreditinstitut (bei Vorkasse) nach Vertragsabschluss.
1.2.1 Bestellungen, die Freitag (ausgenommen Feiertage) bis 10:00 Uhr eingehen, werden am gleichen Tag versendet sofern nicht beim Angebot anderes angegeben.
1.2.2 Gekühlte Lebensmittel werden am Freitag nicht versendet! Bestellungen, die Donnerstag (ausgenommen Feiertage) bis 10:00 Uhr eingehen, werden am gleichen Tag versendet sofern nicht beim Angebot anderes angegeben.
1.3 Haben Sie Artikel mit unterschiedlichen Lieferzeiten oder mit Vorbestellung bestellt, versenden wir die Ware in einer gemeinsamen Sendung, sofern wir keine abweichenden Vereinbarungen mit Ihnen getroffen haben. Die Lieferzeit bestimmt sich in diesem Fall nach dem Artikel mit der längsten Lieferzeit, den Sie bestellt haben.
2. Verpackungs- und Versandkosten
2.1 Wir bieten die folgenden Versandarten an: DHL Päckchen / Paket oder Warensendung , DPD Warensendung, UPS Express.
2.2 Für Lieferungen bis 30 kg innerhalb Deutschlands berechnen wir 7,75€ Versandkosten. Ab einen 99€ Warenkorbumsatz versandkostenfrei für 1 Paket max 30kg Gesamtgewicht.
2.3 UPS EXPRESSVERSAND ist nur in Verbindung mit dem Fiore di Latte von Dienstag bis Donnerstag möglich (maximal bis 25 kg Gesamtgewicht inkl. Verpackung). Achtung: Ausgenommen vom EXPRESSVERSAND sind die ostfriesischen und nordfriesischen Inseln!
3. Zahlung, Eigentumsvorbehalt
3.1 Alle angegebenen Euro-Preise sind Bruttopreise und beinhalten die deutsche gesetzliche Mehrwertsteuer von derzeit (7 % bzw. 19 %). Es gelten die am Bestelltag gültigen Preise.
3.2 Bei Lieferung innerhalb Deutschlands sind folgende Zahlweisen möglich:
Akzeptierte Zahlungsmöglichkeiten
- Vorkasse per Überweisung (der Kunde ist verpflichtet, den Kaufpreis per Überweisung auf unser Konto zu zahlen).
- Zahlung per PayPal
- Zahlung per Klarna
3.3 Bis zur vollständigen Bezahlung bleiben die gelieferten Waren unser Eigentum (Eigentumsvorbehalt nach §§ 158, 449 BGB). Über Zwangsvollstreckungs-maßnahmen Dritter in die Vorbehaltsware hat uns der Kunde unverzüglich unter Übergabe der für eine Intervention notwendigen Unterlagen zu unterrichten; dies gilt auch für Beeinträchtigungen sonstiger Art. Unabhängig davon hat der Kunde bereits im Vorhinein die Dritten auf die an der Ware bestehenden Rechte hinzuweisen.